Ermittlungsdienst Richter

Der vorgeschobene Eigenbedarf oder die so genannte Eigenbedarfskündigung erfolgt immer dann vom Vermieter, wenn er den bisher vermieteten Wohnraum nun für sich selber in Anspruch nehmen will. Eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann rechtens sein wenn nicht der Vermieter selber, sondern einer seiner Angehörigen nun den Wohnraum für sich nutzen möchte. Unsere Detektei muss leider immer wieder feststellen, dass ein großer Teil von Eigenbedarfsklagen wirklich nur einen vorgeschobener Eigenbedarf darstellt. Sollte dies der Fall sein, so haben Sie als Mieter große Chancen vor Gericht zu beweisen, dass die Mietkündigung zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt ist. Unsere Detektei ermittelt für Sie ob es sich um eine wirkliche Eigenbedafrsklage handelt. Sicher ist es nicht einfach, in einem solchen Fall eine Privatdetektei ermittlen zu lassen doch unsere Detektive sind oft die einzige Möglichkeit um in Erfahrung zu bringen, was der Vermieter denn nun tatsächlich mit der frei werden Wohnung vor hat.

Wurde die Kündigungsfrist bei der Eigenbedarfsklage eingehalten

Diese Frage sollten Sie sich als erstes stellen und in einschlägigen Foren zu  Thema Mieterschutz und Mietvetrag oder bei einem Rechtsberater prüfen lassen. Neben der Kündigungsfrist bei Eigenbedarfsklage gibt es noch ander Bestimmungen die der Vermieter zwingen einhalten muss. Hierzu gehört zum Beispiel die Schriftform der Kündigung und die genau Angabe von wichtigen Gründen der Kündigung wegen des Eigenbedarfs des Vermieters. Sollte der Vermieter die Wohnung nicht für seine eigene Person benötigen, so muss die Kündigung auch den Namen der Person enthalten, wegen der der Vermieter den Eigenbadarf geltend machen möchte.

Wie ermittelt eine Detektei bei dem Verdacht des vorgeschobenen Eigenbedarfs

Wir können auf diskrete Art und Weise ermitteln, ob Ihr Vermieter den Eigenbedarf nur vorgeschoben hat oder ob es sich bei der Kündigung um eine handelt, die zu Recht ausgesprochen wurde. Die Ergebnisse unserer Ermittlungen können Sie bei einem Verfahren vor Gericht verwenden. Eventuell können Sie den Vermieter auch schon im Vorfeld einer Klage dazu bringen, die Kündigung zurück zunehmen. Informieren Sie sich kostenlos in unserer Zentrale zur Vorgehensweise und zu den Kosten einer solchen Ermittlung.