Ermittlungsdienst Richter

Die Zustellung von Schriftstücken im gerichtlichen Verfahren und im Privatverkehr wird nach heutigen Standards im § 176 der ZPO geregelt. Der Normalfall der Zustellung bleibt nach wie vor die Zustellung durch Übergabe an den Adressaten. Dies ist nicht nur an der Wohnanschrift des Adressaten möglich, sondern an jedem Ort, an dem der Adressat angetroffen wird. Diese kleine Tatsache klingt zwar im ersten Moment unwichtig, doch bekommt eine besondere Bedeutung, wenn es zwar eine Wohnanschrift des Adressaten gibt, aber keinen Briefkasten oder eine andere Ablagemöglichkeit für das Schriftstück vom Gericht oder die schriftliche Kündigung des Arbeitgebers. Da die Adressaten häufig nicht an ihrer Anschrift angetroffen werden und eine persönliche Übergabe aus Kostengründen vermieden wird, kommt es dann vor Gericht häufig zum Streit und zur Behauptung, vom wichtigen Schriftstück nichts gewusst zu haben. Diese prozessentscheidende Situation kann durch die Arbeit unseres Fachmanns vermieden werden. Wir übernehmen das Schriftstück an einem Ort Ihrer Wahl, dokumentieren zusammen mit Ihnen den Inhalt des Schriftstückes und überbringen es. Dies geschieht so, dass die Schritte und die Übergabe des Schriftstückes auch vor Gericht bewiesen werden können.

Was tut unser Detektiv um das Schriftstück zuzustellen

Unser Mitarbeiter und Ihr späterer Zeuge, wird an einem von Ihnen bestimmten Ort und einer festgesetzten Uhrzeit erscheinen. Ob es sich hierbei um ihre Kanzlei, ihre Firma oder auch schon die Wohnnaschrift des Adressaten handelt bestimmen Sie. Hier wird unser Mitarbeiter den Inhalt Ihres Schriftstückes, per Foto dokumentieren und die Versiegelung des Umschlages entweder selber vornehmen oder auch diesen Vorgang per Video, Foto oder Stimmen festhalten. Im Anschluss nimmt unser Mitarbeiter das Schriftstück an sich und beginnt damit, die Wohnanschrift des Adressaten aufzusuchen. Sobald der Adressat in seiner Wohnanschrift anzutreffen ist, stellt unser Mitarbeiter die Identität des Adressaten fest und stellt ihr Schriftstück gerichtsverwertbar zu.

Unser Mitarbeiter ist besonders hartnäckig

Prinzipiell verbleibt unser Mitarbeiter so lange an der Adresse des Adressaten, bis dieser schließlich und letztlich doch auftaucht. Diese Gelegenheit nutzt unser Detektiv aus und stellt das Schriftstück auch nach Stunden langen Warten noch zu. Sollte dies vom Auftraggeber jedoch nicht gewünscht sein, kann nach dem Zustellungsreformgesetz, das Schriftstück auch an einen erwachsenen Mitbewohner des Adressaten oder einem erwachsenem Familienangehörigen zugestellt werden.

Der Adressat verweigert die Annahme des Schriftstückes

Verweigert der Adressat die Annahme des Schriftstückes und geschieht dies aus unberechtigten Gründen, so hat unser Mitarbeiter die Möglichkeit, das Schriftstück einfach in der Wohnung oder den Geschäftsräumen zurückzulassen. Ist dies ebenfalls nicht möglich, so sendet unser Mitarbeiter das Schriftstück zurück. Das Schriftstück gilt trotz der Annahmeverweigerung als zugestellt.

Wie erreichen Sie unser Unternehmen für Ihr Anliegen

Unser Büro hält für Sie mehrere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme bereit. Im Anschluss bieten wir Ihrem Unternehmen unseren kostenlosen Rückrufservice an. Hierzu müssen Sie nur Ihre Telefonnummer im Feld " Rückruf anfordern" hinterlassen. Unser Mitarbeiter wird Sie dann so schnell wie möglich zurückrufen, um Ihre Fragen zum Thema zu klären. Natürlich können Sie auch direkt Kontakt zu unserer Zentrale für NRW aufnehmen. Unter der Rufnummer unseres Büros 02043/ 59 89 766 steht Ihnen unser Experte für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfragen.