Ermittlungsdienst Richter

Bei der heutigen Feststellung des so gen. Sorgerechts geht es im Grunde um die Feststellung, welcher der beiden Elternteile die Personensorge für das gemeinsame Kind zugsprochen bekommt und welcher Elternteil nur eine Vermögenssorge für sich beanspruchen kann. Hat nun also Ihr Ex-   Lebenspartner die alleinige Personensorge für Ihr Kind zugesprochen bekommen, so sind Sie leider nur noch für die wichtigen Entscheidungen gefragt. Dieser Umstand läßt sich oft auch nicht ändern so lange dem Ex Lebensgefährten nicht nachgewiesen wird, dass dessen Lebensverhälnisse nicht stimmen und diese Missstände nicht gut für die Erziehung und das Leibeswohl des Kindes sind. So bleibt Ihnen oft nur eine Wahl, Sie müssen eine Prüfung der Lebensverhältnisse vornehmen um Gründe für das Jugendamt zu finden hier einzuschreiten. Auch im Vorfeld eine Verhandlung können die Prüfung der Lebensverhältnisse bei der Entscheidungsfindung des Gericht behilflich sein.

Was kann unsere Detektei bei Sorgerechtsfragen klären

Unsere Privatdetktive müssen sehr oft rund um die Frage von Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht ermittlen und kennen sich daher nur zu gut, mit den Vorgehensweisen in solchen Fällen aus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Ermittlungen ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Erfahrung mitbringen müssen. Unsere Privatdetektei besitzt diese Erfahrung und weißt eventuell auch Ihrem Ex-Partner nach, dass die Mutter oder der Vater nicht im Stande ist das Kind zu erziehen und es für das Kindeswohl besser wäre, wenn Sie das Kind zugesprochen bekommen.

Was ermitteln Privatdetektive bei Sorgerechtsstreitigkeiten

Wenn es darum geht, Recht auf sein Kind zu bekommen, also die Personensorge für das Kind zugesprochen zu bekommen, so müssen Sie dem Gericht bei einer Verhandlung nachweisen, dass der oder die Ex seine oder ihre Lebensumstände nicht im Griff hat und die Missstände zu Lasten des Kindes gehen und das Kind in seinem Wohl beeinträchtigt wird. Bei den angesprochenen Misständen kann es sich um ein Fehlverhalten gegenüber dem Kinde handeln. Es kann sich um die Misshandlung des Kindes handlen. Auch eine Vernachlässigung des Kindes wegen des Drogenkonsums der Mutter oder Vater sind denkbar. Ständig wechselnde Beziehungen oder Geschlechstpartner sind ebenfalls ein solch beeinflußender Faktor.

Wann sollten Sie eine Detektei beauftragen

Unsere Detektei sollten Sie immer dann beauftragen wenn Sie der Meinung sind, dass es Ihrem Kind bei Ihrem Ex Partner nicht gut geht und Sie Missstände befürchten die dazu führen, dass Ihr Kind einen Schaden davon trägt. Sollten Sie sich nicht sicher sein ob die Beauftragung unserer Privatdetektive die richtige Lösung für Ihr Anliegen darstellt, so können Sie sich gern von einem Detektiv aus unserer Zentrale beraten lassen. Dieses Beratungsgespräch ist völlig kostenlos, aber kann niemals den Gang zu eine Anwalt für Sorgerchststreitigkeiten ersetzen. Wir können nur für die geforderten Beweise einstehen.

Wie erreichen Sie unseren Detektiv für Ihren Fall

Unser Detektiv steht Ihnen unter unserer bekannten Nummer unseres Detektivbüros zur Verfügung. Die Rufnummer unserer Zentrale für NRW lautet 02043/5989766 . Hier steht Ihnen unser Detektiv für Ihre Fragen zur Verfügung und kann Ihnen auch sofort einen Überblick über die Kosten eines Detektiveinsatzes verschaffen. Sollten Sie sich nicht sofort beraten lassen wollen, so haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Fall schriftlich zu schildern. Auch hier wird sich unser Detektiv um Sie kümmern und Ihnen so bald wie möglich, einen entsprechenden Vorschlag zukommen lassen. Um es Ihnen noch leichter zu machen, bieten wir Ihnen auch einen kostenlosen Rückrufservice an. Hierzu geben Sie einfach im Feld "Rückruf anfordern" Ihre Nummer an. Unser Detektiv wird Sie so bald wie möglich anrufen und sich Ihres Falles annehmen. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfragen.