Ermittlungsdienst Richter

Wir erleben es fast täglich, dass unsere Wirtschaftsdetektei damit beauftragt wird, einen säumigen Schuldner zu finden und so eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln. Ihnen und tausenden von anderen Unternehmen geht es da ähnlich. Auch Sie haben einem Geschäftspartner oder neuem Kunden vertraut und auf die Tugenden der Geschäftswelt vertraut. Auch Sie sind mit Ihren Leistungen in Vorkasse getreten und haben die vertraglichen Leistungen erbracht, welche vereinbart wurden. Aber Ihr Vertragspartner ha t seine Rechnung nicht bezahlt und schuldet Ihnen Geld. Unser Detektiv hat Erfahrung mit diesen Vorgängen und wird versuchen, ihren Schuldner zu finden. Durch die Arbeit unseres Wirtschaftsdetektivs, können wir Ihre Chance erweitern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Lassen Sie sich hierzu von unserem Detektiv beraten. Unter der +49 (0)201/8945365 wird sich unser Detektiv um ihre Ansprüche kümmern.


Ihr Konktakt lautet: +49(0)201/8945365


Unsere Detektei führt Schuldnerermittlungen durch

Die Wirtschaftsdetektive des Ermittlungsdienstes Richter sind bestens auf die Schuldnersuche vorbereitet und führen öfter Ermittlungen zu Schuldnern durch. Die Recherchen, zu den verzogenen Schuldnern, kann jedoch sehr zeitaufwändig sein und setzt ein hohes Maß an Geduld und Zuversicht voraus. Unsere Detektive besitzen dieses Maß an Geduld und lassen sich von den Ablenkungsmanövern der Schuldner nicht täuschen. Hier kommt Ihnen die Erfahrung unserer Detektei zu Gute. Unsere Detektive versuchen Ihren säumigen Vertragspartner zu finden und ermöglichen so die Zustellung nötiger Bescheide, ob sie nun vom Gericht kommen oder anderen Vollstreckungsbeamten.


Informieren Sie sich zum Thema Schuldnerermittlung


Natürlichen nutzen auch wir als Ermittlungsunternehmen die Möglichkeiten, die uns das deutsche Ämtersystem zur Verfügung stellt. Die Möglichkeiten sind allerdings nur der Anfang einer Ermittlung eines Wirtschaftsdetektives und können die Grundlage für die weitere Vorgehensweise unserer Detektive und Sachbearbeiter sein. Allerdings haben die verzogenen Schuldner oft Kenntniss über die Möglichkeiten und wissen diese auch sehr gut zu umgehen. So gelingt es ihnen unentdeckt in einer neuen Stadt zu leben und mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehung auch alle unbezahlten Rechnungen los zu sein.


Wie wird eine Schuldnerermittlung durchgeführt


Bei den klassischen Ermittlungen zum Schuldner sind vor allem der Instinkt eines Detektives und dessen Durchhaltevermögen gefragt. Viele Mandanten stellen sich vor, dass eine Detektei ein riesiges Register unterhält in dem alle Bürger unseres Landes geführt werden und welches ständig auf einem aktuellen Stand gehalten wird. Diese Vorstellung ist vollkommen falsch und abwegig. Bei der Schuldnerermittlung handelt es sich vielmehr um klassische Recherchearbeit die nicht nur am PC, sondern im Wesentlichen in den Ämtern der einzelnen Städte und vor Ort durchgeführt werden muss.


Warum wollen wir den Schuldner finden


Die Information an welchem Ort sich ein Schuldner aufhält und seinen Lebensmittelpunkt bestreitet, ist für verschieden Vorgänge eine Grundvoraussetzung und ein Muss. Die Vorderrungen des Gläubigers müssen dem Schuldner bekannt gemacht werden und dass geschieht zumeist über eine entsprechende Korrespondenz. Damit die entsprechenden Mahnungen und Briefe auch beim Schuldner ankommen, ist die richtige Meldeadresse des Schuldners von großer Bedeutung.


Der Gerichtsvollzieher findet Schuldner nicht


In den Abschlussberichten eines Gerichtsvollziehers ist oft zu lesen, dass eine Pfändung beim Schuldner nicht durchgeführt werden konnte. In den meisten Fällen konnte diese Pfändung nicht durchgeführt werden weil der Schuldner an der Meldeadresse nicht mehr anzutreffen ist. Im Klartext heißt diese Information, dass der Schuldner unter der Adresse die dem Gläubiger bekannt ist, nicht mehr anzutreffen ist und der Gerichtsvollzieher auch keine Hinweise auf den Verbleib des Schuldners erhalten hat.

Für den Gerichtsvollzieher ist an dieser Stelle der Auftrag abgearbeitet und der Bericht wird dem Gläubiger übergeben. Um den Gerichtsvollzieher erneut beauftragen zu können, muss nun die korrekte Meldeanschrift des Schuldners ermittelt werden. Dies ist jedoch nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers, sondern eine Bringschuld des Gläubigers.