Ermittlungsdienst Richter

Der L ohnfortzahlungsbetrug oder das sogenannte Blaumachen kommt in unserer Arbeitswelt leider immer wieder vor und gehört zu den täglichen Aufgaben einer Detektei, die auf dem Gebiet der Wirtschaftsdetektei ermittelt. Beim Lohnfortzahlungsbetrug geht es schlicht um den Sachverhalt, dass Ihr Arbeitnehmer der Meinung ist, er sollte doch besser ein doppeltes Gehalt beziehen und sich für die nicht erbrachten Leistungen an seinem Arbeitsplatz bezahlen lassen. An Stelle seiner Tätigkeit in Ihrem Unternehmen nachzugehen, arbeitet dieser Arbeitnehmer lieber noch schwarz auf privaten Baustellen oder geht ganz legal einer anderen bezahlten Tätigkeit nach. Das alles geschieht während der regulären Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen und auf Ihre Kosten. Durch die Arbeit unserer Detektei könnten wir dieses Verhalten aufdecken,die Folgen eindämmen und uns dafür einsetzen, dieses Verhalten in der Zukunft zu verhindern.

Ihr Kontakt lautet: +49(0)201/8945365

Wirtschaftsdetektei ermittelt Lohnfortzahlungsbetrug

Das erklärte Ziel unserer Auftraggeber ist oftmals die fristlose oder außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies soll hier aber nicht aus dem Grund von Einsparungen oder sonstigen Vorwänden geschehen, sondern aus wichtigen und stichhaltigen Gründen, die auch ein Arbeitsgericht als gerechtfertigt ansieht.

Hierzu kennt das Gesetz genau drei Gründe, die für eine außerordentliche Kündigung zum Tragen kommen müssen. Diese Gründe müssen bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht auch ausführlich dargestellt und vor allem belegt werden. Hierzu reichen die Aussagen von Kollegen des zu entlassenden Arbeitnehmers oder die eigenen Vermutungen des Arbeitgebers nicht aus!

Hierzu möchte das Gericht eine unabhängige und lückenlose Beweisführung vorgelegt bekommen. Diese Beweisführung und das Erbringen der Beweise, ist unser tägliches Geschäft und der Hauptgrund einer Beauftragung des Ermittlungsdienst Richter in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug.

Detektei deckt Lohnfortzahlungsbetrug auf

Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei mussten in der Vergangenheit leider immer wieder feststellen, dass die Ermittlungen zu den Vorwürfen des Lohnfortzahlungsbetrugs durch Tatsachen erschwert wurden, die nicht selten der Arbeitgeber des Beschuldigten selber im Vorfeld veranlasst hat. Oftmals werden unsere Detektive zu einer Ermittlung gerufen, die im Vorfeld von nicht ausgebildetem Personal, versucht wurde zu führen.Nicht selten handelt es sich hier um Personal aus der eigenen Firma des Arbeitgebers.

Unsere Detektei möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und Ihnen dringend von diesen Maßnahmen abraten. Das Ermitteln durch so genannte Hobbydetektive bringt keine Ergebnisse, zieht Ihren guten Ruf als Unternehmer in den Dreck und kann bei einem Verfahren vor Gericht dazu führen, dass das Gericht oder der gegnerische Anwalt die Beweise von Hobbydetektiven in der Luft zerreißt, weil sie entweder gar nicht oder völlig unsachgemäß dokumentiert wurden. Die Folgen dieses Verhalten sind immer schwerwiegend und von Beginn an zu vermeiden.

Beratungsgespräch zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug

Unter der Rufnummer unseres Detektivbüros +49(0)201/8945365 steht Ihnen unsere Detektiv zur Verfügung. Wir beraten Sie zum Thema Lohnfortzahlungsbetrug völlig kostenlos und zeigen Ihnen, unsere Möglichkeiten der Ermittlung auf. Natürlich erhalten Sie auf Anfrage, ein unverbindliches Angebot zur Arbeit unserer Detektei und unseres Detektivs. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beantworten gerne, Ihre Fragen zu den Möglichkeiten und Kosten unserer Detektei.